LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Vorbemerkung
Der Name fitbox® steht als Abkürzung für den vollständigen Namen des Inhabers des fitbox® Studios, mit dem eine Vertragsbeziehung geschlossen wird. Individuelle Sonderabsprachen müssen textlich im Mitgliedsvertrag vermerkt sein und führen ggf. zu inhaltlichen Abweichungen dieser Leistungsbeschreibung.
MITGLIEDSCHAFT
- Inanspruchnahme von bis zu 2 EMS Trainingseinheiten (wahlweise EMS Krafttraining oder EMS Cardiotraining) á 20 Minuten pro Kalenderwoche während der Öffnungszeiten, wobei maximal 1 Trainingseinheit ein Krafttraining sein darf.
 - Empfehlung: Bei Ersteinstieg in das EMS Training bzw. bei Wiedereinstieg nach längerer Trainingspause, sollten in den ersten 10 Wochen mindestens 6 Tage Pause zwischen 2 EMS Krafttrainings eingehalten werden, ab Woche 11 mindestens 4 Tage Pause.
 - Die Inanspruchnahme von EMS Trainingseinheiten ist aufgrund begrenzter Kapazitäten nur nach Verfügbarkeit möglich. Eine Terminvereinbarung ist daher ratsam. Es kann immer nur ein zukünftiger Termin vereinbart werden.
 - Terminierte Trainingseinheiten verfallen bei Nichterscheinen, nicht rechtzeitigem Erscheinen (spätestens 5 Minuten vor Trainingsbeginn) oder bei Absage weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn, sofern dies vom Mitglied zu vertreten ist.
 
STARTBOX
- Die Mitgliedschaft startet mit einer ausführlichen Erstberatung durch einen Personal Trainer mit dem Ziel, den Kunden (das “Mitglied”) über alles Wichtige zum EMS Training und zu fitbox® aufzuklären.
 - Die Anamnese dient der Diagnostik und Bestandsaufnahme, um das EMS Training bestmöglich auf die individuelle Situation des Mitglieds anzupassen.
 - Auf der Trainingschipkarte werden die persönlichen EMS Geräteeinstellungen des Mitglieds gespeichert.
 
KOMFORT SERVICE
- Frische EMS Trainingskleidung und auf Wunsch ein frisches Handtuch zu jedem Training.
 
KOMFORT SERVICE PREMIUM
- Alle Leistungen des Komfort Service.
 - Inanspruchnahme von Ruhezeiten ohne Angabe von Gründen. Jede einzelne Ruhezeit muss 2 oder mehr volle Kalenderwochen umfassen. Pro Kalenderjahr besteht ein Anspruch auf maximal 8 Kalenderwochen Ruhezeit im jeweiligen Kalenderjahr.
 - Genehmigte Ruhezeiten verschieben das nächstmögliche, ordentliche Mitgliedschaftsende um die Dauer der Ruhezeit, falls sich die Mitgliedschaft in einer Mindestlaufzeit befindet.
 - Während einer Ruhezeit entfällt die Pflicht zur Zahlung des wöchentlichen Beitrags. Das gilt nicht für den Komfort Service Premium Beitrag selbst. Während einer von fitbox® akzeptierten Ruhezeit können keine Leistungen aus der Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden.
 
Stand der Leistungsbeschreibung: 1. März 2022